Sie können zwischen der Regelbetreuung und alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen. Wählen Sie die Regelbetreuung, sind feste Einsatzzeiten vorgeschrieben des Arbeitsmediziners und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bitte wählen Sie dann den Button: grössere Betriebe auf der ersten Seite aus.
Bei der alternative bedarfsorientierte Betreuung würden Sie oder Mitarbeiter(innen) Schulungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen und sich qualifizieren, den Gesundheitsschutz selber in die Hand zu nehmen. Viele kennen das noch unter dem früheren Namen “ Unternehmermodell „. Dadurch ersparen Sie sich teure Einsatzzeiten des Arbeitsmediziners und der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSI).
Bei beiden Modellen sind Sie für die Gefährdungsanalyse verantwortlich. Wenn Pflichtuntersuchungen zu veranlassen sind und/oder Angebotsuntersuchungen, die angeboten werden müssen, sind diese vom Betriebsarzt durchzuführen.
Beispielsweise ist in einer Pflegeeinrichtungen eine Untersuchung in Anlehnung an den Grundsatz G 42 nach der Biostoffverordnung durchzuführen.
Das Ignorieren dieser Vorschriften kann insbesondere im Schadensfall zu Bußgeldern führen und sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Die Preise richten sich nach den von Ihnen wählbaren drei Leistungsstufen und sind inklusive Mehrwertsteuer: