Unabhängig von der Betriebsgröße benötigen Sie die gesetzlich vorgeschrieben (ASIG, Arbeitssicherheitsgesetzt) Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSI). Beschäftigen Sie weniger als 10 Mitarbeitern sind keine festen Einsatzzeiten für den Arbeitsmediziner und der Fachkraft für Arbeitsicherheit vorgeschrieben.
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft ( der Link führt Sie exemplarisch auf die Seiten der BGW, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ) unterstützt Sie bei der Gefährdungsanalyse indem Informationen und Formulare bereitgestellt werden. Der Betriebsarzt und die FaSi unterstützten beratend.
Aufgrund Ihrer Gefährdungsanalyse werden Sie i.d.R. (hier wieder exemplarisch eine Einrichtung des Gesundheitswesen) feststellen, dass Pflichtuntersuchungen nach G 42 durchzuführen sind und Angebotsuntersuchungen angeboten werden sollten als Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei Ignorieren dieser Vorschriften oder bei gesundheitlichen Schäden durch Unterlassungen sieht der Gesetzgeber sogar Bußgelder von bis zu 5000 Euro ggf. auch eine Freiheitsstrafe vor.
Die Preise sind nach Aufwand und nach Ihren Wünschen gestaffelt und sind inklusive Mehrwertsteuer.