Die Regelbetreuung durch den Arbeitsmediziner und die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit festen Einsatzzeiten ist vorgeschrieben.
Dazu kommen ggf. je nach Gefährdungsanalyse eine betriebsspezifische Betreuung zusätzlich und die Durchführung der Pflicht-und Angebotsuntersuchungen.
Für ein Angebot nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.