Pflichtuntersuchungen
Pflichtuntersuchungen werden nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt kurz G 42 ( nach der Biostoffverordnung )
- bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(KFZ Gewerbe chemische Industrie G 2 bis G19)
- bei der Freisetzung von Stäuben ( Baugewerbe: G1.1, G1.4 )
- bei der Freisetzung von Gasen ( KFZ Gewerbe SchweißraucheG39)
- bei Belastungen der Haut(Friseurhandwerk Pflegedienste durch Tragen von Handschuhen)
- bei Infektionsgefährdungen(G 42hw8)
- bei physikalische Einwirkungen(Handwerksbetriebe Temperaturen G 20 G30, Druck31, LärmG20, LastenG46, …)
- bei Bildschirmtätigkeiten G37
- bei Fahr- und Steuertätigkeiten G25
- bei Auslandsreisen
- beim Tragen von Atemschutz(G26 Feuerwehren Atemschutzgeräteträger)
- bei Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (alt: Höhentauglichkeit)